Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat die Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Lärmrisiken in 2013 herausgegeben. Diese Verordnung wurde erlassen, um die Mindestanforderungen für den Schutz von Personen, die in Umgebungen mit hohem Lärmpegel arbeiten, vor den Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu bestimmen, die durch Lärmbelastung, insbesondere durch gehörbedingte Risiken entstehen können.

Die niedrigsten Expositionswirkungswerte, die höchsten Expositionswirkungswerte und Expositionsgrenzwerte Diese Regelungen sind enthalten.

Arbeitgeber in ihrem Arbeitsumfeld Risikobewertung Bei den Studien ist es erforderlich, die Lärmbelastung der Mitarbeiter zu ermitteln und bei Bedarf Lärmmessungen gemäß den Ergebnissen der Risikobeurteilung durchzuführen.

Die bei der Geräuschmessung anzuwendende Methode und die zu verwendenden Mittel sind in Abhängigkeit von der Expositionsdauer, der Art des zu messenden Geräusches, den Umweltfaktoren und den Eigenschaften des Messgeräts festzulegen. Lärmbelastung Um die Parameter wie den Schalldruck zu bestimmen, müssen diese Fahrzeuge in der Lage sein, die Expositionsgrenzwerte und die Expositionswirkungswerte in der Verordnung zu messen. Die Ergebnisse der Messung und Bewertung sind ordnungsgemäß aufzubewahren, um bei Bedarf bei den Inspektionen der Arbeitsaufsichtsbeamten ausgewiesen zu werden.

Gemäß den Ergebnissen der Risikobewertung werden die folgenden Geräuschprüfungen durchgeführt:

  • Messung der Umgebungslärmbelastung
  • Dosimetrische Lärmbelastungsmessung
  • Lärmkarte entfernen

Unter normalen Arbeitsbedingungen zeigt der Durchschnitt der Geräusche, denen Mitarbeiter während einer Betriebsdauer von acht Stunden ausgesetzt sind, die effektiven Expositionswerte.

Arbeitsumgebungen GeräuschpegelDh das Engagement des Mitarbeiters, sollte in keiner Weise nicht der Expositionsgrenzwerte nicht überschreiten. Trotz nehmen alle Maßnahmen in den Verordnungen beschrieben, wenn festgestellt wird, dass der Expositionsgrenzwert überschritten, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lärmpegeln unter dem Expositionsgrenzwert zu verringern und sofort die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber die ergriffenen Maßnahmen überprüfen und neu organisieren, um die Gründe für die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte zu ermitteln und eine Wiederholung dieser Situation zu verhindern.

Diese Maßnahmen können umfassen:

  • Andere Betriebsarten mit geringerem Geräuschpegel können gewählt werden.
  • Je nach Art der ausgeführten Arbeiten können andere geeignete Geräte ausgewählt werden, die einen möglichst geringen Geräuschpegel verursachen.
  • Die Arbeitsumgebung kann entsprechend umgestaltet und bearbeitet werden.
  • Die Mitarbeiter können erneut informiert und geschult werden, um den sicheren und ordnungsgemäßen Umgang mit den verwendeten Geräten zu gewährleisten.
  • Der Geräuschpegel kann technisch reduziert werden. Beispielsweise kann der Luftschall durch Abschirmung, Schall absorbierende Abdeckungen und dergleichen verringert werden. Oder es kann durch Lärm, Isolierung und ähnliche von den Strukturelementen emittierte Verfahren reduziert werden.
  • Geeignete Wartungsprogramme können für die verwendeten Arbeitsumgebungen und Geräte implementiert werden.
  • Ruhezeiten können geändert werden, um die Arbeitszeiten zu ändern.

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